Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

Anmeldung / Vertragsabschluss

Die Anmeldung für eine ausgeschriebene Tour kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen und ist ab sofort verbindlich.

Nach der Anmeldung erhält die Teilnehmerin oder der Teilnehmer (nachfolgend Gast genannt) von der Wanderleiterin Carmen Mathis eine schriftliche Anmeldebestätigung mit der Rechnung.

Diese AGB sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Gast und der Wanderleiterin.

 

Bezahlung

Die Zahlungsbedingungen sind auf der Anmeldebestätigung/Rechnung vermerkt. Trifft die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann die Wanderleiterin den Vertrag auflösen und Kosten in Rechnung stellen, wie sie unter «Abmeldung durch den Gast» aufgeführt sind.

 

Zahlungsbedingungen bei Buchung einer individuellen Tour

Die Planung und Organisation einer individuellen Tour beansprucht viel Zeit. Vor der effektiven Detailplanung vereinbart die Wanderleiterin mit dem Interessenten das Datum und Tourenziel und kalkuliert den Preisrahmen. Die Wanderleiterin erstellt eine Offerte (noch kein Tourenprogramm).

Nach schriftlicher Zustimmung des Interessenten für das Zusammenstellen des Tourenprogramms ist der Vertragsabschluss verbindlich. Der Interessent gilt dann als Gast und es gelten die AGB.

Für die Planung und Organisation und das Zusammenstellen des Tourenprogramms erhebt die Wanderleiterin eine Anzahlung (Zeitaufwandgebühr) von
CHF 250.00 mit sofortiger Fälligkeit. Die Anzahlung wird dem Gesamtbetrag angerechnet.

Die Wanderleiterin beginnt mit der Planung und Organisation (Reservationen ggf. mit Vorauszahlung, Routenplanung mit Varianten, Berechnung Wegzeiten, Erstellen des Detailprogramms etc.) erst nach Erhalt der Anzahlung.

Das Tourenprogramm wird dem Gast zeitnah zugestellt.

Bei Annullierung einer individuellen Tour wird die Anzahlung für den bereits geleisteten Zeitaufwand nicht zurückerstattet.

 

Abmeldung durch den Gast

Wenn in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist, gelten folgende Bestimmungen: Bei Annullierung der Tour nach der Anmeldefrist werden pro Person folgende %-Anteile und eine pauschale Aufwandgebühr verrechnet:

Für Tageswanderungen:

7 – 4 Tage vor der Wanderung:                          50%
3 – 1 Tage vor der Wanderung:                          80%
Am Tag der Wanderung:                                   100%
Aufwandgebühr:             CHF 40

Für Zweitages-Touren:

14 – 7 Tage vor der Tour:                                    50%
6 bis 1 Tag vor der Tour:                                     80%
Am Abreisetag:                                                 100%
Aufwandgebühr:              CHF 80



Für Touren von mehr als zwei Tagen:

30 – 14 Tage vor Abreise:                                   30%
13 – 7 Tage vor Abreise:                                     50%
6 – 1 Tag vor Abreise:                                         80%
Am Abreisetag:                                                 100%
Aufwandgebühr:            CHF 120

 

Leistungen / Preise

Der Leistungsumfang und Preis sind in der Ausschreibung angegeben. Das Detailprogramm inkl. Ausrüstungsliste wird frühzeitig vor der Tour mitgeteilt.

Der Tarif richtet sich dem Dachverband Schweizer Wanderleiterinnen und Wanderleiter ASAM+SWL.


Programmänderungen

Die Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Wetterverhältnisse oder die Verfassung der Gäste können zu kurzfristigen Programm-, Gebiets- oder Routenänderungen führen. Programmänderungen werden von der Wanderleiterin begründet und sind zu akzeptieren. Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen zu Lasten des Gastes. Programmänderungen berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.

 

Absage vor der Tour / Abbruch während der Tour durch die Wanderleiterin

In Ausnahmesituationen (Bsp. grosse Lawinengefahr, Unwetter, Erkrankung usw.) kann die Wanderleiterin Touren kurzfristig annullieren. Bereits bezahlte Beträge werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei vorzeitigem Tourenabbruch durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Veranstalterin die Tour bis 7 Tage vor dem Tourenbeginn absagen, ausser die übrigen Gäste sind mit einem Aufpreis einverstanden.

 

Teilnahmevoraussetzung / Sicherheit

Für sämtliche Touren sind gute Gesundheit und eine entsprechende Ausrüstung erforderlich.

Der Gast ist verpflichtet, die Wanderleiterin vor der Tour über allfällige gesundheitliche Probleme zu informieren und persönliche Medikamente selbst mitzuführen.

Mit der Anmeldung bestätigt der Gast, über die konditionellen und technischen Anforderungen zu verfügen und die entsprechende Ausrüstung mitzuführen, wie sie im Programm aufgeführt ist.

Sollte der Gast diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Wanderleiterin den Gast vor oder während der Tour ausschliessen. Bei Ausschluss aus den genannten Gründen erfolgt keine Rückerstattung.

 

Verhalten in der Gruppe / Sicherheit

Teilnahme an den Gruppenangeboten erfordert von jedem Gast Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit jedes einzelnen, auch innerhalb des Anforderungsprofils einer Tour.

Die von der Wanderleiterin getroffenen Entscheidungen und Anweisungen erfolgen zur Wahrung der Sicherheit oder im Interesse der Gruppe und sind zu befolgen.

Die Wanderleiterin behält sich vor, Gäste von der Tour auszuschliessen, die sich nicht in die Gruppe einfügen können oder sich Entscheidungen und Anweisungen widersetzen. Es erfolgt keine Rückerstattung.

 

Versicherung / Haftung

Die Wanderleiterin bietet dem Gast grösstmögliche Sicherheit. Die besonderen Gefahren in der freien Natur und in den Bergen schliessen ein Restrisiko jedoch nicht aus. Mit der Anmeldung anerkennt der Gast diese Gefahren ausdrücklich. Die Wanderleiterin haftet nicht für Verschulden/Fahrlässigkeit durch den Gast oder Drittverschulden.

Die Wanderleiterin haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung am Material des Gastes oder Mietmaterial.

Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, und Diebstahlsversicherung sind Sache des Gastes.

Die Wanderleiterin empfiehlt die REGA Gönnerschaft sowie den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

 

Berufshaftpflichtversicherung

Die Wanderleiterin verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung von CHF 5 Mio.

 

Datenschutz, Urheberrechte, Haftungsausschluss Webseiten Dritter

Siehe Impressum

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gast und der Wanderleiterin unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Hergiswil NW.

 

Hergiswil, 06. Februar 2024